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Montag, 31. Oktober 2016

Übernahme der Seiten


Hallo und  "Herzlich Willkommen"  auf meine Blogseiten.

Bilder von "Oldtimer" oder "Vintage Cars" finden sie hier nach Modellen aufgelistet.

Ein kleiner Anfang ist bereits gemacht und es werden immer mehr. Eswird sich lohnen zwischendurch mal die Seite wieder zu besuchen.
Über neue Bilder werde ich sie ständig informieren.
Sollten sie Fragen, Anregungen oder kritische Anmerkungen haben, so teilen sie mir diese unter der
Emailadresse rb@rolf-beleke.de mit.

Und nun wüsche ich ihnen viel Spaß auf meinen Blogseiten.

Donnerstag, 27. Oktober 2016

Oldtimer oder Vintage Car

Der Begriff Oldtimer bezeichnet im deutschen Sprachgebrauch ein Kraftfahrzeug (insbesondere ein Automobil, einen Lastkraftwagen, einen Omnibus, ein Motorrad oder einen Traktor), daneben auch eine Lokomotive oder ein Schiff, das je nach Klassifizierung eine bestimmte Altersgrenze von z. B. 30 Jahren überschritten hat.
Sollen Kraftfahrzeuge als Oldtimer eingestuft werden, verlangt § 23 StVZO seit März 2007 ein Gutachten. Nach der Legaldefinition des § 2 Nr. 22 Fahrzeug-Zulassungsverordnung sind Oldtimer „Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.“ Damit ist der Begriff des Oldtimers erstmals gesetzlich und einheitlich definiert. Maßgeblich ist dabei der Tag der Erstzulassung, nicht das Baujahr. Sowohl für das „H-Kennzeichen“ als auch das rote „07-Oldtimer-Kennzeichen“ ist nunmehr ein Mindestalter der Oldtimer von 30 Jahren vorgeschrieben.